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Bedingungen

an den Hundeabgebenden

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  • das Tier sollte bis zur Vermittlung nach Möglichkeit bei Ihnen oder in Ihrem Umfeld bleiben können
  • gültige Impfung
  • Mikrochip (seit Januar 2007 gilt in Hamburg eine ausnahmslose Chip-Pflicht)
  • Verfügbarkeit !
    Wir weisen mittlerweile darauf hin, dass Sie sich verpflichten, uns umgehend über Ihre terminliche Verfügbarkeit und über eventuelle neue Ereignisse zu informieren. Es geht nicht, dass Interessenten wochenlang warten, damit ein Treffen zustande kommt.
  • Transparenz
  • Klarheit ! Wir "überreden" niemanden seinen Hund abzugeben. Unsere Arbeit beginnt nur mit Ihrer Bereitschaft und Ihrer Überzeugung auch das richtige vor allem für Ihren Hund zu tun.
  • Unterschrift und Vermittlungsvertrag:
    Sie unterzeichnen uns, dass Sie der tatsächliche Besitzer sind, Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und Sie berechtigen uns,  dass wir Ihren Hund vermitteln dürfen. Dieser Vertrag ist verbindlich ! Sollten Sie im Nachhinein aus der Vermittlung zurücktreten wollen, ist dies grundsätzlich möglich, jedoch rechtzeitig anzukündigen und schriftlich zu bestätigen. Wir berechnen dann für unsere Bemühungen eine Bearbeitungsgebühr von € 95,-- . Sollte es bereits einen festen Interessenten geben, erheben wir die entsprechende Vermittlungsgebühr.

an den Hundesuchenden

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Transparenz, denn es gibt viele Fragen:

  • was sagt der Vermieter?
  • wie sieht Ihr Alltag, eventuelle Familienplanung, ihr Umfeld, die Arbeitssituation aus?
  • wieviel Hundeerfahrung haben Sie?

Solvenz, denn ein Hund kostet nun mal Geld:

  • medizinische und alltägliche Versorgung
  • Hundehaftpflichtversicherung: mittlerweile eine zwingende (und sehr sinnvolle) Auflage
  • Hundesteuer durch Anmeldung bei der Finanzbehörde oder Gemeinde
  • Anmeldung beim hamburger Hunderegister
  • evtl. Hundeschule

Kontakt zwischen Ex- und Neubesitzer

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Der Übergabevertrag wird zwischen dem derzeitigen und dem nachfolgenden Halter geschlossen. Die Hundehilfe Hamburg ist die vermittelnde Instanz.

Wir versuchen eine Vermittlung so persönlich, individuell und transparent wie möglich zu gestalten.

Trotzdem sollte die Privatsphäre der neuen Besitzer unbedingt respektiert werden. Auch im Interesse des Hundes sollte für mindestens 6-12 Monate eine Besuchssperre eingehalten werden. Grundsätzlich raten wir aus diversen Gründen und im emotionalen Interesse des ehemaligen Halters von privaten Besuchen ab.

Nachkontrollen finden durch uns und/oder Fremdvereine statt. Beide Parteien können im gegenseitigen Einvernehmen natürlich in gelegentlicher Verbindung bleiben. Fotos und Emailberichte werden auf Wunsch auch über die Hundehilfe Hamburg weitergeleitet oder können direkt von den neuen Besitzern übermittelt werden.