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Gebühren

Kosten für die Vermittlung


Die Vermittlung ist für den abgebenden Hundebesitzer kostenlos ! Ausnahme:

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Alte oder kranke Hunde
Eine Ausnahme gilt den alten, kranken oder schwer vermittelbaren , verhaltensauffälligen Hunden. Hier berechnen wir einmalig € 45,--. Grund dafür ist keineswegs eine Diskriminierung von Problemhunden. Wir erheben für solche F"e"lle nur eine geringe Vermittlungsgebühr, um eine Neuvermittlung zu erleichtern. Die Menschen, die einen alten oder kranken Hund aufnehmen, tragen ein höheres Kostenrisiko. Dies gilt auch für sogenannte Kampfhunde in punkto Haftpflicht, Wesenstest, Sachkunde, etc.
 
Schwierige oder auffällige Hunde
Ist es notwendig einen unserer Experten zur Einschätzung eines schwierigen Hundes hinzuzuziehen (z.B., wenn ein Hund bereits durch einen Beissvorfall auffällig wurde), erheben wir eine einmalige Pauschale von € 75,-- (ohne Fahrtkosten). Manchmal kann so eine Beurteilung bewirken von einer Vermittlung abzusehen und mit entsprechend eingeleiteter Verhaltenstherapie ein positives Miteinander gestalten. Außerdem halten wir die professionelle Einschätzung eines Problemhundes unumgänglich für einen seriösen Vermittlungsablauf.
 
Abgabe eines Hundes
Optional können wir Ihnen kompetente Anlaufstellen nennen, die einen Hund evtl. direkt aufnehmen. Die Kosten, die mit der sofortigen und totalen Abgabe verbunden sind, ist dann mit den Betreibern der jeweiligen Einrichtungen vor Ort zu besprechen. Wir kooperieren z. B. mit Hundepensionen, die das Projekt der Hundehilfe Hamburg unterstützen.

Die Vermittlungsgebühren finanzieren die Arbeit der Hundehilfe Hamburg.

Unsere Ratgebenden sind ausgebildete, anerkannte Hundeexperten unterschiedlichster Fachrichtungen, die ihre Tätigkeit größtenteils hauptberuflich ausüben.
Sie können davon ausgehen, dass wir Ihnen kompetente Hilfestellung mit einer möglichst flexiblen Erreichbarkeit anbieten.

Die Hundehilfe Hamburg ist kein eingetragener Verein.
Die Einnahmen werden versteuert und über jeden Hund wird vorschriftsgemäß für die Veterinärsbehörde Buch geführt.

Wir arbeiten selbstverständlich situationsbedingt auch immer wieder ehrenamtlich.
Eine Subventionierung von der Stadt, Gemeinde oder vom Staat erhalten wir nicht.


Kosten für die Übernahme

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Die Vermittlungsgebühr dient nicht nur der Finanzierung der Hundehilfe Hamburg, sondern hat natürlich auch den Zweck einen Hund vor Zucht- und Laborversuchmissbrauch und ähnlich negativen Machenschaften zu schützen.   Je nachdem ob es sich um einen Welpen, kranken, älteren oder schwer vermittelbaren Hund handelt, variiert der Preis. € 50,- ist das Mindeste,  der Durchschnitt liegt bei € 200,- und bei einem Rassehund entscheidet  die Herkunft.

Leider erleben wir immer wieder, dass Menschen im Tierschutz nach einem (möglichst unkastrierten) Rassehund suchen und das aus längst nicht so edlen Motiven, wie man es sich wünscht. Das eher individuelle "Mischprinzip" unserer Gebühren hat auch den Sinn, dass ein Welpe oder ein Rassehund durch seine etwas höhere Vermittlungsgebühr die Hunde mitträgt, die krank und alt sind und für die wir nur eine sehr geringe Vermittlungsgebühr nehmen, um auch den hintenanstehenden Vierbeinern eine Chance auf ein Zuhause zu ermöglichen.

Die Vermittlungsgbühr ist grundsätzlich bei Übergabe des Hundes bar zu bezahlen oder im  voraus auf dem Überweisungsweg. Z.B. wenn die Übergabe einige Tage später stattfindet, die Vermittlung aber bereits vertraglich abgeschlossen wurde.

Übernahmevertrag

 

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Mit dem Übernahmevertrag unterschreibt der Übernehmer u.a. den Hund als Haus- und Familienhund zu halten. Das Tier darf nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden, nicht ins Tierheim abgegeben oder an dritte weitergegeben, verschenkt, verkauft werden. Das Tier darf nicht gequält oder für Laborversuche o.ä. Machenschaften missbraucht werden.

Außerdem muss die materielle und medizinische Versorgung gewährleistet sein. Es besteht Einigkeit darüber, dass wir im Falle grober Verstösse den Vertrag auflösen.

Sollte das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden können, so verpflichtet sich der Übernehmer uns umgehend zu informieren und uns den Hund wieder in die Vermittlung zurück zu geben. Jeder ehrliche Mensch wird solch einen Vertrag für sein Tier ohne mit der Wimper zu zucken unterzeichnen - er dient 100%ig dem Schutz des Tieres!