| Vermittlungsablauf |
Wie ist das mit den Interessenten?
Wenn die Interessenten und die derzeitigen Besitzer einverstanden sind und die Voraussetzungen den Hund zu übernehmen geklärt und geprüft sind, arrangieren wir ein Zusammentreffen bei uns in der Hundehilfe Hamburg. Dieses Treffen findet in Absprache mit allen Beteiligten statt. Treffpunkt ist immer unser Standort, also ein neutrales Gebiet. Wir vermitteln die Hunde nach Möglichkeit geimpft, gechipt, mittels einer Vermittlungsgebühr und einem Übernahmevertrag. Mit diesem etwas anderen Vermittlungsprocedere wird in der Regel immer ein sehr positiver Neuanfang eingeleitet. Die große Transparenz, die unsere Vermittlungsvariante bietet, läßt im Laufe der Abwicklung allen ein gutes/besseres Gefühl entstehen. Wir sind natürlich ebenfalls sehr darauf bedacht, dass die Vermittlung "hundgerecht" verläuft und gestalten den Ablauf mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Der Hund geht erst dann in sein neues Zuhause, wenn alle mit der Entscheidung "grün" sind. Kontakt zwischen Ex- und Neubesitzer
Der Übergabevertrag wird zwischen dem derzeitigen und dem nachfolgenden Halter geschlossen. Die Hundehilfe Hamburg ist die vermittelnde Instanz. Wir versuchen eine Vermittlung so persönlich, individuell und transparent wie möglich zu gestalten. Trotzdem sollte die Privatsphäre der neuen Besitzer unbedingt respektiert werden. Auch im Interesse des Hundes sollte für mindestens 6-12 Monate eine Besuchssperre eingehalten werden. Grundsätzlich raten wir aus diversen Gründen und im emotionalen Interesse des ehemaligen Halters von privaten Besuchen ab. Nachkontrollen finden durch uns und/oder Fremdvereine statt. Beide Parteien können im gegenseitigen Einvernehmen natürlich in gelegentlicher Verbindung bleiben. Fotos und Emailberichte werden auf Wunsch auch über die Hundehilfe Hamburg weitergeleitet oder können direkt von den neuen Besitzern übermittelt werden. Übernahmevertrag
Mit dem Übernahmevertrag unterschreibt der Übernehmer u.a. den Hund als Haus- und Familienhund zu halten. Das Tier darf nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden, nicht ins Tierheim abgegeben oder an dritte weitergegeben, verschenkt, verkauft werden. Das Tier darf nicht gequält oder für Laborversuche o.ä. Machenschaften missbraucht werden. Außerdem muss die materielle und medizinische Versorgung gewährleistet sein. Es besteht Einigkeit darüber, dass wir im Falle grober Verstösse den Vertrag auflösen. Sollte das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden können, so verpflichtet sich der Übernehmer uns umgehend zu informieren und uns den Hund wieder in die Vermittlung zurück zu geben. Jeder ehrliche Mensch wird solch einen Vertrag für sein Tier ohne mit der Wimper zu zucken unterzeichnen - er dient 100%ig dem Schutz des Tieres! |





