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Wissenswertes

Was ist die TASSO?

 

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In diesem europaweit größten Haustier-Zentralregister werden die Tiere, die mit einem Mikrochip versehen sind auf Ihren Namen und Ihre Adresse angemeldet und registriert.

Sie bekommen ca. eine Woche nach Eingang des Antrags einen Ausweis und eine Marke explizit für Ihr Tier zugesendet. Anhand der Chipnummer kann man so Ihr Tier identifizieren. Dazu benötigt man ein sogenanntes Lesegerät, was Tierheime, Tierärzte und auch viele Polizeistationen einsetzen.

Eine kostenfreie (bis auf das Einsetzen des Chips) und sehr gute Sache! Seit Januar 2007 gilt für hamburger Hunde in Hamburg eine ausnahmslose Chip und Anmeldepflicht! D.h. Sie sind verpflichtet Ihren Hund mit der eingesetzten Chipnummer bei Ihrem zuständigen Ortsamt anzumelden.

Die Kosten für diese Registrierung belaufen sich auf € 10,-, wenn Sie dieses via Internet tätigen und € 20,-, wenn Sie persönlich zum Amt gehen. Das Einsetzen des Chips kostet je nach Tierarzt zwischen € 30,- bis € 50,-.

Die TASSO-Registrierung, bzw. Ummeldung übernehmen wir gern für Sie.

Tierarztpreise

 

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  • Impfung € 30,- bis 60,-
  • Welpenimpfung € 90,- bis 110,-
  • Mikrochip € 25,- bis 70,-
  • EU-Tierausweis € 5,- bis 15,-
  • Wurmkur € 2,- bis 10,-
  • Untersuchung € 14,- bis 20,-
  • Blutkontrolle bis € 80,-
  • Röntgen € 30-50,-
  • Zahnsteinentfernen bis € 200,-
  • Kastration Rüde: um die € 200,-- / Hündin: € 250- 450,- 

 

Hundehaltung in Hamburg

§ Hundegesetz

Das Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2007 sind alle hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

http://www.hamburg.de/hundegesetz/anmeldung/

 

... kann (wenn nicht ohnehin schon geschehen) Ihrem Hund von jedem niedergelassenen Tierarzt eingesetzt werden. Diese Art der Kennzeichnung ist bei Hunden bereits jetzt weit verbreitet und seit einiger Zeit für den Reiseverkehr mit Hunden innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben. Die Einzelheiten erfragen Sie am besten bei Ihrem Tierarzt. Ausnahmen von der Verpflichtung zur fälschungssicheren Kennzeichnung mit Mikrochip sind in seltenen Fällen möglich, wenn Ihr Hund aus zwingenden medizinischen Gründen nicht gechipt werden kann. In diesem Fall müssen Sie beim zuständigen Verbraucherschutzamt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.

... kann (wenn nicht ohnehin schon geschehen) bei vielen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die Mindestversicherungssumme muss 1 Million Euro betragen, die Selbstbeteiligung maximal 500 Euro. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist. Am besten trägt die Versicherungsgesellschaft dort die Chipnummer des Hundes ein.

Die Anmeldung

… können Sie im Internet, in jedem Kundenzentrum, in Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (in Kombination mit der Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht) erledigen. Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer. Nur dann, wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer wollen, müssen Sie sich zusätzlich an die Hundesteuerstelle wenden. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter http://www.gateway.hamburg.de/

... gilt in ganz Hamburg seit 1. Januar 2007. Sie besagt, dass Sie Ihren Hund außerhalb Ihrer eigenen Wohnung bzw. Ihres eigenen, eingezäunten Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufflächen grundsätzlich an der Leine führen müssen – es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten. Damit Ihr trotzdem Hund unangeleint toben kann, gibt es in den Bezirken Freilaufflächen - auch Hundeauslaufzonen genannt - eingerichtet.

http://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/

Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht

... erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihren Hund im Alltag unter Kontrolle haben und so führen können, dass von ihm keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für andere ausgehen. Nach der Befreiung dürfen Sie Ihren Hund überall dort, wo keine "besonderen" Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint führen. Zusätzlich haben die Bezirksämter in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgewiesen, auf denen Sie Ihren Hund nach der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht frei laufen lassen dürfen. Die in den einzelnen Hamburger Bezirken geltenden Regelungen finden Sie im Internet unter http://www.hamburg.de/hunde

Für gefährliche Hunde gelten besondere Vorschriften. Zu den gefährlichen Hunden zählen neben individuell auffällig gewordenen Hunden bestimmte Hunderassen.

Anlagehunde Kategorie I :

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde. Für gefährliche Hunde gilt eine uneinschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht. Einige Hunde können durch einen Wesenstest von den für gefährliche Hunde geltenden Vorschriften freigestellt werden.

Anlagehunde Kategorie II :

Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich; Freistellungen sind jedoch möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Vorschriften für Bullterrier und Rottweiler: Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung (vor dem 1. April 2006) erteilt worden sind, gelten weiter. Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden. 

Weitere Hinweise finden Sie unter http://www.hamburg.de/hundegesetz oder unter der Telefonnummer 040/ 428 28 0.

"Kampfhunde"


 
kampfhunde_320.jpgneverending story

Bestimmte Themenkomplexe, wie die über das Für und Wider der "Kampfhunde", sind so schwierig zu diskutieren, wie die Kontroverse über die Todestrafe in Amerika.
Von Bundesland zu Bundesland gibt es verschiedene Richtlinien, die jeweiligen "Straftaten" sind individuell zu betrachten und eigentlich unmöglich über einen Kamm zu scheren.
Immer wieder stellt sich die Frage der Kategoriesierung. Welche Rasse wird nach welchen Kriterien auf was für einen Index  gestellt? Nach welchen Aspekten geht man vor?

 
Dieser Film zum Thema "Kampfhund" sagt mehr, als alle Worte es je könnten:
(Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dies hier nichts für schwache Nerven ist !)